WM-Fieber kostet deutsche Firmen Milliarden durch Produktivitätsverlust
Amelie LangWM-Fieber kostet deutsche Firmen Milliarden durch Produktivitätsverlust
Die Fußball-WM kostet deutsche Unternehmen Milliarden – durch verlorene Produktivität
Mit 104 Spielen, die sich über fast fünf Wochen erstrecken, kämpfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit, Beruf und Fußballbegeisterung unter einen Hut zu bringen. Schätzungen zufolge entgehen Unternehmen während des Turniers Umsätze in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro durch ausbleibende Arbeitsleistung. Deutsche Beschäftigte verlieren im Schnitt 12 Arbeitsstunden über die gesamte Dauer der WM.
Viele verbringen etwa 26 Minuten pro Arbeitstag damit, Spiele zu verfolgen oder sich über turnierbezogene Inhalte zu informieren. Weltweit gibt sogar jeder siebte Arbeitnehmer zu, heimlich während der Arbeitszeit Fußball zu schauen.
Spätabends- und Frühmorgen-Spiele belasten den Arbeitsalltag Die oft späten oder frühen Anstoßzeiten in Deutschland führen zu Müdigkeit am Arbeitsplatz. Wer nach nächtlichem Fußballschauen zu spät kommt oder mit Kater erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen: Arbeitgeber können bei wiederholten Verstößen abmahnen oder im Extremfall sogar kündigen. Erscheint ein Mitarbeiter betrunken zur Arbeit, darf er ohne Lohnausgleich nach Hause geschickt werden.
Arbeitsrechtlich gilt: Kein automatisches Recht auf WM-Verfolgung während der Arbeitszeit Deutsche Arbeitsgesetze sehen nicht vor, dass Beschäftigte das Turnier einfach so während der Dienstzeit mitverfolgen dürfen. Hierfür ist die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers nötig. Allerdings zeigen Gerichte mitunter Kulanz: Das Mitverfolgen per Radio wird oft toleriert – vorausgesetzt, es stört neither Kollegen noch die Arbeitsleistung.
Wirtschaftliche Einbußen und klare Regeln Die finanziellen Auswirkungen für Unternehmen sind spürbar: Ausfallstunden und sinkende Effizienz summieren sich. Arbeitgeber behalten sich vor, bei unentschuldigtem Fehlen oder schlechter Leistung aufgrund der WM disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Die Rechtslage bleibt klar: Arbeitszeit ist nicht automatisch Freizeit für Fußball – es sei denn, der Chef stimmt zu.






