30 June 2026, 08:00

Warum Muslim Interaktiv erst 2025 verboten wurde – trotz jahrelanger Debatten

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Warum Muslim Interaktiv erst 2025 verboten wurde – trotz jahrelanger Debatten

Ein kürzlich online geteiltes Video hat die Debatte über den Versuch, den Verein Muslim Interaktiv im Jahr 2024 zu verbieten, wieder entfacht. In dem Clip wird auf einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion vom Mai 2024 Bezug genommen, der ein Verbot der Organisation forderte. Der Bundestag lehnte den Vorstoß am 13. Juni 2024 mit breiter, parteiübergreifender Ablehnung ab – darunter auch vonseiten der CDU.

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Im Mai 2024 hatte die AfD einen Antrag eingereicht, Muslim Interaktiv zu verbieten, mit der Begründung, die Organisation strebe an, den Islam als einziges gesellschaftliches Modell durchzusetzen und staatlichen Einfluss abzulehnen. Bereits im Juni 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe als „gesichert extremistisch“ eingestuft.

Der Bundestag stimmte am 13. Juni 2024 gegen den AfD-Antrag. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries bezeichnete die Initiative der AfD als überflüssig und verwies auf einen eigenen, zeitgleich auf Bundesebene eingebrachten Antrag seiner Partei zur Bekämpfung des politischen Islam. Doch auch der CDU-Vorschlag, der unter anderem Verbote für Vereine vorsah, die islamistische Systeme propagieren, scheiterte an der Ampelkoalition.

Schon im April 2024 hatte die Hamburger CDU ein landesweites Verbot von Muslim Interaktiv gefordert, doch SPD und Grüne blockierten den Vorstoß. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte später den AfD-Antrag dafür, nicht zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden, und warf der Partei vor, damit Muslime pauschal diffamiere. Das besagte Video war am Tag der Bundestagsabstimmung von Baumann auf Facebook veröffentlicht worden.

Trotz der politischen Rückschläge verbot das Bundesinnenministerium Muslim Interaktiv schließlich im November 2025. Zur Begründung hieß es, die Gruppe stehe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands entgegen und lehne das Prinzip der Völkerverständigung ab.

Das Verbot von Muslim Interaktiv erfolgte mehr als ein Jahr nach den ersten politischen Initiativen. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums folgte auf wiederholte Einstufungen der Organisation als extremistisch. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Diskussion darüber, wie mit Vereinen umgegangen werden soll, die als Bedrohung für demokratische Werte gelten.

Quelle