Terrassengebühren: Warum einige Städte Gastronomen stark belasten – andere gar nichts verlangen
Tim VoigtTerrassengebühren: Warum einige Städte Gastronomen stark belasten – andere gar nichts verlangen
Eine neue Vergleichsstudie offenbart erhebliche Unterschiede bei den Terrassengebühren in deutschen Kommunen. Die Analyse bezieht sich auf eine typische 25 m² große Außen gastronomiefläche, die während der Hauptsaison an 153 Tagen betrieben wird. Während einige Städte die Gebühren komplett abgeschafft haben, verlangen andere mehr als 1.000 Euro.
Laut der Untersuchung liegt die durchschnittliche Gebühr für eine 25 m² große Terrasse, die von Mai bis September geöffnet ist, bei 328 Euro. Am günstigsten ist es in Schönebeck mit 52 Euro, dicht gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Demgegenüber führt Wernigerode die Liste mit 1.163 Euro an, nachdem die Stadt 2023 ihre Sondernutzungssatzung aktualisiert hat. Auch Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) liegen mit 750 Euro bzw. 700 Euro weit oben.
Jede fünfte befragte Kommune hat die Terrassengebühren mittlerweile vollständig gestrichen. Ralf Seibicke, ein Fürsprecher der Gastronomiebranche, argumentiert, dass der Verzicht auf diese Abgaben das Außen gastonomieangebot fördern und die Innenstädte beleben würde. Zudem betont er, dass der Wegfall der Gebühren die Haushalte der Kommunen kaum belasten würde – in den meisten Fällen machen sie weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus.
Die Ergebnisse unterstreichen den Trend, Terrassengebühren zu senken oder ganz abzuschaffen. Befürworter sehen darin eine Entlastung für Gastwirte bei gleichzeitig geringen Auswirkungen auf die kommunalen Budgets. Die Diskussion dauert an, während Unternehmen und Politiker die Vorteile einer Gebührenreduzierung abwägen.






