Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit
Tim VoigtSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit
Sachsen-Anhalt plant umfassende Reform des Architektengesetzes
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine weitreichende Novelle des Architektengesetzes vorgelegt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Modernisierung der Berufsregeln für Architektinnen, Architekten und Stadtplaner wurde eingebracht. Die Änderungen betreffen die Registrierung, die Ausbildung sowie die berufliche Praxis in diesem Bereich.
Der Entwurf führt elektronische Anträge für die Registrierung und berufliche Meldungen ein. Damit soll der bürokratische Aufwand für Antragstellende verringert werden. Zudem ermöglicht das neue Gesetz die Anerkennung ausländischer Qualifikationen noch vor der Einreise nach Deutschland.
Auch im Bereich der akademischen und beruflichen Weiterbildung gibt es Erweiterungen. Künftig werden Schwerpunkte wie Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten und Klimafolgenanpassung stärker berücksichtigt. Für Berufsanfänger wird eine Junior-Mitgliedschaft eingeführt, die es Absolventinnen und Absolventen erlaubt, Titel wie "Junior-Architekt" oder "Junior-Stadtplaner" zu führen.
Die Anforderungen an die berufliche Praxis werden verschärft: Pläne müssen künftig Aspekte wie Biodiversität, Energieeffizienz und erneuerbare Energien integrieren. Zudem dürfen Architektinnen und Architekten in neuen Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig sein.
Bei Planungsentscheidungen erhalten öffentliche Beteiligung und soziale Gesichtspunkte mehr Gewicht. Bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang rücken in den Mittelpunkt. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Einklang mit den Bestrebungen, den Berufsstand insgesamt zu modernisieren.
Der Gesetzentwurf stellt eine grundlegende Überarbeitung der architektonischen Vorschriften in Sachsen-Anhalt dar. Elektronische Verfahren, erweiterte Ausbildungsinhalte und strengere Nachhaltigkeitsvorgaben werden die Arbeitsweise der Fachleute prägen. Bei Verabschiedung gilt das Gesetz für alle in dem Bundesland tätigen Architektinnen und Architekten – unabhängig davon, ob sie ihre Qualifikation im In- oder Ausland erworben haben.






