Neue Versicherungsregeln für E-Scooter: Was jetzt für Fahrer gilt
Neue Versicherungsregeln für E-Scooter, Leicht-Quads und Kleinkrafträder in Deutschland in Kraft
Seit dem 1. März gelten in ganz Deutschland neue Versicherungsvorschriften für E-Scooter, Leicht-Quads und kleine Motorräder. Wer mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, riskiert Bußgelder, rechtliche Konsequenzen oder sogar Haftstrafen. Bereits im ersten Monat der Kontrollen haben die Behörden Dutzende unversicherte Fahrer erwischt.
Die Versicherungskennzeichen für diese Fahrzeuge gelten jeweils ein Jahr und müssen jährlich erneuert werden. Das System nutzt drei Farben – blau, grün und schwarz –, die sich jedes Jahr am 1. März ändern, um den aktuellen Versicherungsschutz anzuzeigen. In diesem Jahr sind nur noch schwarze Kennzeichen gültig, während grüne oder blaue auf eine abgelaufene Versicherung hinweisen.
Alleiner im Kreis Viersen wurden in den ersten 30 Tagen des neuen Versicherungsjahres 59 Fahrer mit nicht gültig versicherten Fahrzeugen angehalten. Die Polizei warnt, dass jeder, der ohne aktuelles Kennzeichen fährt, mit Strafen rechnen muss – von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer zudem ohne Versicherungsschutz einen Unfall verursacht, haftet vollständig für alle entstandenen Schäden.
Die Behörden fordern alle Fahrer auf, ihre Kennzeichen umgehend zu überprüfen. Ist die Farbe nicht aktuell, muss vor der nächsten Fahrt ein neues Kennzeichen besorgt werden. Der Versicherungsschutz gilt jeweils vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahres – Verzögerungen bei der Aktualisierung können teure Folgen haben.
Mit den verschärften Kontrollen soll sichergestellt werden, dass alle Fahrer die Versicherungspflicht einhalten. Unversicherte Fahrzeuge dürfen erst wieder genutzt werden, wenn ein gültiges Kennzeichen angebracht ist. Die Polizei wird die Überprüfungen fortsetzen, um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen und unversichertes Fahren zu unterbinden.






