Neue Grundsicherung ab Juli: Arbeitgeber dürfen steuerfreie Boni bis 1.000 Euro zahlen
Amelie KrausNeue Grundsicherung ab Juli: Arbeitgeber dürfen steuerfreie Boni bis 1.000 Euro zahlen
Ab Juli wird in Deutschland das bisherige Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungssystem ersetzt. Mit der Reform erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, Beschäftigten, die staatliche Leistungen beziehen, steuerfreie Zuschüsse zu gewähren. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufnahme von Arbeit attraktiver zu machen, ohne dass die Sozialleistungen gekürzt werden.
Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, sieht einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.000 Euro vor. Arbeitgeber können diesen zusätzlichen Betrag an Beschäftigte zahlen, die die neue Grundsicherung erhalten und gleichzeitig Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis beziehen. Der Bonus wird nicht als Einkommen im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet – die Empfänger behalten die volle Summe zusätzlich zu ihren staatlichen Leistungen und ihrem Lohn.
Das neue System, das im SGB II verankert ist, stellt sicher, dass Bezieher von Grundsicherung keine Kürzungen ihrer Leistungen hinnehmen müssen, wenn sie den Bonus erhalten. Die Änderung soll es Geringverdienern finanziell lohnender machen, einer Arbeit nachzugehen.
Die Regelung tritt im Juli in Kraft und schafft einen Anreiz für Leistungsbezieher, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu behalten. Der steuerfreie Bonus bietet ihnen zusätzliches Einkommen, ohne dass ihre staatlichen Bezüge geschmälert werden. Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, Niedriglohnbeschäftigte über dieses Programm zu unterstützen.






