17 June 2026, 19:20

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni gilt der Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge in Deutschland storniert werden. Händler und Dienstleister müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Pflicht gilt für Warenkäufe, digitale Dienstleistungen sowie Finanz- oder Versicherungsverträge, die online abgeschlossen wurden.

Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die nun in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie betrifft alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button leicht auffindbar und klar beschriftet ist – etwa mit „Vertrag kündigen“.

Eine digitale Kündigung muss für Verbraucher sofort eine Bestätigung auslösen, die in einem speicherbaren Format wie einer E-Mail vorliegt. Der Vorgang selbst darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.

Der Button verändert nicht die gesetzliche Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie erst in nationales Recht umsetzen, damit sie dort gilt.

Ziel des neuen Buttons ist es, die Vertragskündigung für Verbraucher zu vereinfachen. Ab dem 19. Juni muss er für alle relevanten Online-Verträge in Deutschland verfügbar sein. Bei Nichteinhaltung droht eine erhebliche Verlängerung der Widerrufsfrist.

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