24 April 2026, 18:06

Gifhorns Haushalt 2026 erhält grüne Ampel für 39-Millionen-Investitionen

Stadtaufsicht genehmigt Haushalt 2026 der Stadt Gifhorn

Gifhorns Haushalt 2026 erhält grüne Ampel für 39-Millionen-Investitionen

Der Haushalt 2026 der Stadt hat die uneingeschränkte Zustimmung der Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn erhalten. Nach wochenlanger detaillierter Prüfung bestätigten die Beamten den Finanzplan ohne Auflagen. Bürgermeister Matthias Nerlich gab bekannt, dass die Freigabe den Startschuss für lang geplante Projekte bedeutet, die nun wie vorgesehen umgesetzt werden können.

Die Haushaltsverhandlungen zogen sich über Wochen hin, wobei jede Ausgabe und jedes Vorhaben einer genauen Prüfung unterzogen wurde. Die endgültige Fassung sieht Kredite in Höhe von rund 39 Millionen Euro vor, um Investitionen und Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung zu finanzieren. Trotz der Kreditaufnahme versicherten die Stadtverantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern, dass es keine Steuererhöhungen geben werde und freiwillige Leistungen weiterhin in vollem Umfang erhalten bleiben.

Zu den zentralen Vorhaben im Haushalt zählen umfangreiche Infrastrukturprojekte. So wird eine neue Zweifeld-Sporthalle gebaut, mehrere Straßen stehen zur Sanierung an, und der örtliche Schießstand wird grundlegend modernisiert. Diese Pläne spiegeln die Prioritäten wider, die in den öffentlichen Bürgerbefragungen zu Beginn des Jahres diskutiert wurden.

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Der Haushalt tritt offiziell in Kraft, sobald die vorgeschriebene öffentliche Auslegungsfrist am 7. Mai 2026 endet. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger das vollständige Dokument in den städtischen Dienststellen einsehen. Bürgermeister Nerlich betonte, dass die Genehmigung Planungssicherheit für laufende und zukünftige kommunale Aufgaben schafft.

Mit dem Rückhalt der Aufsichtsbehörde kann die Stadt nun ihre Investitionspläne umsetzen. Die 39 Millionen Euro Kreditmittel fließen in dringende Projekte, während das Steuerniveau und freiwillige Leistungen unverändert bleiben. Der verabschiedete Haushalt tritt unmittelbar nach Ablauf der öffentlichen Einwendungsfrist im nächsten Monat in Kraft.

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