Gericht stoppt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat eine Klage von Umweltschutzverbänden abgewiesen, mit der ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW gefordert wurde, nach 2030 noch neue Benzin- und Dieselautos zu verkaufen. Das Urteil weist die Forderung zurück, dass Autohersteller strengere individuelle CO₂-Grenzwerte einhalten müssten. Beide Unternehmen begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Forderungen von Umweltaktivisten, den Verkauf von Verbrennermotoren ab November 2030 zu unterbinden. Sie argumentierten, Mercedes-Benz und BMW müssten an spezifische CO₂-Budgets gebunden werden. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, einzelnen Unternehmen konkrete Klimavorgaben zuzuweisen.
Mercedes-Benz und BMW reagierten positiv auf das Urteil. Beide betonten, die Entscheidung beseitige Planungsunsicherheiten für ihre Geschäfte in Deutschland. Gleichzeitig unterstrichen sie ihre fortlaufenden Bemühungen, die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Bisher liegen keine offiziellen Stellungnahmen der Bundesregierung oder des Bundesumweltministeriums zu dem Fall vor. Die Entscheidung lässt die bestehenden Emissionsvorschriften vorerst unverändert.
Das Urteil bedeutet, dass Mercedes-Benz und BMW auch nach 2030 weiterhin Verbrennerfahrzeuge ohne zusätzliche Auflagen verkaufen dürfen. Umweltverbände haben mit ihrem Vorstoß für schärfere unternehmensspezifische CO₂-Regeln eine Niederlage erlitten. Die Autohersteller werden ihre aktuellen Nachhaltigkeitsstrategien im Rahmen der geltenden Gesetze weiterverfolgen.






