23 June 2026, 20:00

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin die Veröffentlichung bestimmter Vorwürfe, erlaubt jedoch weiterhin die Berichterstattung über Fernandes’ Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen über KI-generierte gefälschte Pornografie und digitale Identitätsfälschung.

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Ulmen hatte erstmals im April rechtliche Schritte eingeleitet und Der Spiegel vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtmäßig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch die Veröffentlichung spezifischer Behauptungen blockiert, darunter Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die als Teil von Ulmens Privatleben eingestuft wurde.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die Behauptung, Ulmen habe mit Hilfe von KI pornografische Videos unter Verwendung des Abbilds seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet. Die Schauspielerin Collien Fernandes wirft ihm vor, solche Videos produziert und unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt zu haben. Zudem behauptet sie, er habe sie in Telefonaten imitiert und dabei sexuelle Gespräche mit Dritten geführt.

Unabhängig davon ermitteln Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Der Skandal hat auch politische Reaktionen ausgelöst: SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere Regulierungen für KI. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte daraufhin Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

Ulmens Anwälte argumentierten, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe eine übermäßige Folgeberichterstattung und eine undifferenzierte öffentliche Debatte ausgelöst. Die Gerichtsentscheidung beschränkt zwar, was Der Spiegel veröffentlichen darf, verbietet aber nicht die Berichterstattung über die Misshandlungsvorwürfe. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen der häuslichen Gewalt laufen derweil weiter. Gleichzeitig drängen Politiker auf gesetzliche Reformen, um den Missbrauch von KI bei der Erstellung schädlicher Deepfake-Inhalte einzudämmen.

Quelle