Bundesländer fordern Rückkehr zum alten Flüchtlingsfinanzierungssystem
Ella HuberBundesländer fordern Rückkehr zum alten Flüchtlingsfinanzierungssystem
Die Bundesländer drängen auf eine Rückkehr zum alten Finanzierungssystem für Flüchtlingskosten. Seit 2024 erhalten sie eine Pauschale von 7.500 Euro pro Asylbewerber – doch nach Angaben von Behörden reicht dieser Betrag nicht aus. Nordrhein-Westfalens Integrationsministerin Verena Schäffer warnt, dass die aktuelle Regelung die Kommunen mit steigenden Ausgaben alleinlasse.
Von 2016 bis 2023 hatte der Bund den Ländern jährlich eine Gesamtpauschale für flüchtlingsbezogene Kosten zur Verfügung gestellt. Der höchste Betrag von 2,44 Milliarden Euro wurde 2019 gezahlt. 2024 stellte die Bundesregierung das System um und führte stattdessen eine pro-Kopf-Zahlung ein.
Schäffer betont, dass Städte und Gemeinden stark auf die Unterstützung des Bundes für Integrationsprogramme angewiesen seien. Ohne verlässliche Finanzierung drohe die für eine erfolgreiche Integration notwendige Infrastruktur zusammenzubrechen, so die Ministerin. Sie besteht darauf, dass eine langfristige Kostenbeteiligung entscheidend sei, um die Leistungen aufrechtzuerhalten.
Mehrere Bundesländer – darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen – unterstützen den Vorstoß Nordrhein-Westfalens. Gemeinsam fordern sie die Bundesregierung auf, das frühere Pauschalsystem wieder einzuführen und dauerhaft zu verankern. Ihr Hauptargument: Die aktuelle Pro-Kopf-Förderung decke die tatsächlichen Kosten für die Unterstützung von Geflüchteten nicht mehr ab.
Der Vorschlag der Länder sieht ein festes, jährliches Zahlungssystem vor, das die heutige pro-Kopf-Finanzierung ersetzen soll. Wird die Reform umgesetzt, würde die Verantwortung für die langfristigen Kosten wieder beim Bund liegen. Die Entscheidung könnte maßgeblich beeinflussen, wie gut die Kommunen die Integrationsarbeit in den kommenden Jahren bewältigen.






