Bremens harte Linie: Schulpflicht bis zum letzten Tag – sonst drohen 1.000 Euro Strafe
Amelie KrausBremens harte Linie: Schulpflicht bis zum letzten Tag – sonst drohen 1.000 Euro Strafe
Die Sommerferien stehen bevor, doch die Regeln zur Schulpflicht bleiben streng. Eltern in Bremen haben ein Schreiben erhalten, das sie an die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schulpflicht erinnert. Die Bildungsbehörde der Stadt betont, dass diese Vorschriften bis zum letzten Schultag vor den Ferien und unmittelbar nach der Pause gelten.
Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, hat die Notwendigkeit der vollständigen Einhaltung der Anwesenheitspflicht unterstrichen. Er hob hervor, dass regelmäßiger Schulbesuch entscheidend für effektives Lernen und einen fairen Zugang zu Bildung sei.
Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht gilt als Verstoß gegen die Schulpflicht. Dies kann zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen, die nach dem Bremer Schulgesetz mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Vorzeitige Abreisen oder verlängerte Urlaube werden von der Bildungsbehörde nicht genehmigt.
Um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen, sollen in den Wochen um die Sommerferien herum stichprobenartige Kontrollen an Bahnhöfen und am Flughafen stattfinden. Die Zahl der Verstöße gegen die Anwesenheitspflicht ist in diesem Jahr stark angestiegen. Im Schuljahr 2021/22 gab es 64 Fälle, was 8,9 % aller Verfahren ausmachte. Im laufenden Schuljahr 2025/26 ist die Zahl bereits auf 201 Fälle gestiegen – ein Anteil von 31,7 %.
Die Erinnerung an die Eltern ist Teil einer umfassenderen Initiative, um hohe Anwesenheitsquoten aufrechtzuerhalten. Bei Verstößen gegen die Regeln werden Bußgelder und Sanktionen verhängt. Die Bildungsbehörde hat klar gemacht, dass es keine Ausnahmen für vorzeitiges oder verlängertes Fernbleiben geben wird.






