17 June 2026, 16:38

Bremen verschärft 3G-Regeln für Behörden und öffentliche Einrichtungen

Für offizielle Geschäfte in Bremen gilt nun die 3G-Regel

Bremen verschärft 3G-Regeln für Behörden und öffentliche Einrichtungen

Bremen führt neue Zugangsvorschriften für Behörden und öffentliche Einrichtungen ein

In Bremen gelten nun für den Zugang zu stark frequentierten öffentlichen Ämtern und Behörden die 3G-Regeln. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Testauflagen.

Behörden und öffentliche Einrichtungen mit hohem Besucheraufkommen müssen die 3G-Regel durchsetzen. Als Nachweis gelten ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Auch Schnelltests im Rahmen von betrieblichen Testprogrammen der Arbeitgeber werden anerkannt.

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Bestimmte Personen sind von der 3G-Regel befreit, wenn sie von einer öffentlichen Einrichtung offiziell vorgeladen werden. Besucher sollten im Vorfeld prüfen, ob vor Ort eine betreute Selbsttestung möglich ist.

Die Bremer Gerichte legen die Zugangsvorschriften für ihre Gebäude eigenständig fest. Dabei achten sie auf den Grundsatz des öffentlichen Zugangs.

Die neuen Maßnahmen sollen den Zugang zu stark frequentierten öffentlichen Räumen regeln. Tests bleiben eine zentrale Voraussetzung für den Zutritt. Gerichte und öffentliche Einrichtungen behalten jedoch Spielraum bei der Umsetzung der Regeln.

Quelle