22 April 2026, 12:02

Bremen plant Rückkehr zu großen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Plakat an einer Wand mit dem Text "Umsiedlungsverwaltung: Felder werden durch Missbrauch ihrer Fruchtbarkeit beraubt" umgeben von einem Haus, Bäumen und Wasser.

Bremen plant Rückkehr zu großen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Bremen will die Obergrenze für die Größe von Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen aufheben. Die 2018 eingeführte Regelung begrenzte Wohneinheiten auf zwölf Plätze und sollte damit kleinere, gemeindenahere Wohnformen fördern. Nun könnte die Stadt Einrichtungen mit bis zu 80 Bewohnern zulassen – ein Vorhaben, das bei Behindertenverbänden auf scharfe Kritik stößt.

Der Trend zu kleineren Wohnformen begann mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Regierungen aufforderte, Menschen mit Behinderungen die freie Wahl ihres Wohnorts und ihrer Lebensweise zu ermöglichen. Deutschland übernahm dieses Prinzip 2016 im Bundesteilhabegesetz, das die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken sollte.

Bremen führte daraufhin 2018 die Zwölf-Betten-Grenze ein. Ziel war es, große Einrichtungen durch dezentrale Wohnangebote zu ersetzen und so die Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu verbessern. Doch nun will die Stadt diese Obergrenze streichen – mit der Begründung, die Richtlinie bleibe als "Referenzwert" erhalten. Wie das in der Praxis funktionieren soll, blieb bisher unklar.

Kritiker verurteilen den Schritt scharf. Der Bremer Martinsclub, ein großer Anbieter von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, warnte vor einer Rückkehr zu "Massenunterkünften". Auch Arne Frankenstein, der Behindertenbeauftragte der Stadt, äußerte intern Widerspruch. Er wirft dem Senat vor, mit der Rücknahme der Fortschritte bei selbstbestimmtem Wohnen gegen die UN-BRK zu verstoßen.

Die geplante Änderung würde einen Rückschritt gegenüber Bremens früherem Bekenntnis zu kleineren Wohneinheiten bedeuten. Ohne verbindliche Obergrenze könnten wieder größere Einrichtungen entstehen – und damit die Wohnwahl von Menschen mit Behinderungen einschränken. Verbände fordern weiterhin klare Regelungen, die mit nationalen und internationalen Standards im Einklang stehen.

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