02 April 2026, 22:01

Berlin und Brandenburg brechen mit dem bundesweiten Tanzverbot an Karfreitag

Bühne vor dem Brandenburger Tor mit einem Tisch, Bannern, Lautsprechern, Fahrzeugen, Gebäuden, einer Statue, einer Flagge und einer bewölkten Himmel.

Berlin und Brandenburg brechen mit dem bundesweiten Tanzverbot an Karfreitag

Berlin und Brandenburg bleiben die einzigen Bundesländer ohne vollständiges Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen am Karfreitag

Während die meisten Bundesländer strenge Regeln durchsetzen, halten Berlin und Brandenburg an ihren eingeschränkten Bestimmungen fest. Die Debatte über die sogenannten "stillen Feiertage" dauert an – die Verantwortlichen verteidigen ihren aktuellen Kurs.

Der Karfreitag zählt in Deutschland zu den "stillen Feiertagen", neben dem Volkstrauertag und dem Totensonntag. Traditionell sind an diesen Tagen Tanzen, laute Musik und bestimmte Filmvorführungen in Kinos verboten – allerdings gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Karfreitag von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr untersagt. Lokale mit Alkoholausschank dürfen keinerlei musikalische Darbietungen anbieten. Auch Sportevents mit Musik oder Unterhaltung sind tabu. Diese Einschränkungen entsprechen im Wesentlichen den allgemeinen Sonntagsruheregeln.

Brandenburg setzt eigene Grenzen: Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Gaststätten mit Alkoholausschank (über den reinen Speise- und Getränkeverkauf hinaus) müssen von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr am Karsamstag schließen. Freiluftveranstaltungen, Umzüge und öffentliche Unterhaltungsangebote sind sogar von Mitternacht zu Mitternacht komplett verboten.

In anderen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gelten dagegen durchgehende Tanzverbote. Die vorübergehenden Lockerungen während der Pandemie (2020–2022) wurden bis 2023 wieder rückgängig gemacht. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle betont, dass stille Feiertage allen Bürgern zugutekämen – unabhängig vom Glauben.

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Mit ihren teilweisen Ausnahmen heben sich Berlin und Brandenburg vom Rest Deutschlands ab. Die Regelungen bleiben vorerst bestehen, die Verantwortlichen unterstreichen den Wert der stillen Feiertage. Beide Länder werden vorerst an ihrem eigenständigen Umgang mit den Karfreitagsbeschränkungen festhalten.

Quelle