A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine entscheidende Gerichtsentscheidung, die für nächsten Dienstag erwartet wird, könnte darüber bestimmen, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Hintergrund ist eine langjährige Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Der BUND hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der Autobahn erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Umweltorganisation zunächst recht. Daraufhin leitete die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Dezember 2020 ein Ergänzungs- und Änderungsverfahren ein.
Die mündliche Verhandlung im Prozess war ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Nun wird das Urteil für nächste Woche erwartet. Auf der Website der Autobahn GmbH heißt es unterdessen, dass der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt bis zur Gerichtsentscheidung nicht vollziehbar ist.
Zusätzlich hat der BUND 2024 eine weitere Klage eingereicht, die noch läuft, aber möglicherweise gemeinsam mit dem ersten Verfahren entschieden wird. Der südliche Abschnitt der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen und umfasst auch den Neubau des Rastplatzes Tappenbecker Moor in der Nähe des Autobahnkreuzes Weyhausen.
Die anstehende Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Die fertige A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Das Urteil nächste Woche markiert einen entscheidenden Schritt für die Zukunft des Projekts.






