Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren Unternehmen von der Stromkosten-Entlastung
Amelie KrausStandortsicherungsgesetz 2025: So profitieren Unternehmen von der Stromkosten-Entlastung
Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehende Maßnahme in Kraft getreten, um Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 zu unterstützen. Es führt ein Förderprogramm ein, das die Belastung durch steigende Strompreise mindern soll, indem es indirekte CO₂-Kosten übernimmt. Die Initiative zielt darauf ab, energieintensive Betriebe in dieser Phase zu entlasten.
Gefördert werden Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Jahr und Standort. Berechtigte Firmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten erhalten. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Betriebe zusätzliche Auflagen erfüllen: Sie sind verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen. Zudem müssen sie mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung investieren.
Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für dieses Entlastungsprogramm bereits genehmigt. Weitere Informationen sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.
Das Programm bietet qualifizierten Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 eine Teilentlastung bei den Stromkosten. Es verbindet finanzielle Unterstützung mit verbindlichen Investitionen in Nachhaltigkeit. Unternehmen können sich nun bewerben und auf die Erfüllung der vorgegebenen Bedingungen vorbereiten.






