Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Tim VoigtSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – doch Missbrauch sorgt für Debatten
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne aufwendige Gutachten. Bisher haben 976 Personen von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, um ihre offiziellen Eintragungen anzupassen.
Die Reform wird vor allem von Erwachsenen genutzt: Nur etwa 40 der 976 Antragstellenden sind unter 18 Jahre alt. Bei den Minderjährigen betrafen die meisten Fälle eine Änderung von weiblich zu männlich. Die Landesregierung wies zudem darauf hin, dass vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen haben.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Auswirkungen des Gesetzes größtenteils positiv. Seit seiner Einführung gab es jedoch einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Als Reaktion prüfen die Behörden nun strengere Regelungen, darunter einen Vorschlag, wonach Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, eine fünfjährige Wartefrist vor einer erneuten Änderung einhalten müssten.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung der Geschlechtseintragung für fast tausend Menschen in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Zwar stößt die Reform auf breite Zustimmung, doch mögliche Nachbesserungen sollen Bedenken hinsichtlich Missbrauchs ausräumen. Das Gesetz bleibt vorerst in Kraft, während die Diskussionen über weitere Anpassungen andauern.






