19 March 2026, 14:01

Psychisch kranker Jugendlicher ersticht 21-Jährige in der Laußnitzer Heide

Balkendiagramm, das die Homicid-Offending-Rates nach Alter des Täters und Waffentyp von 1976 bis 2004 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

21-Jähriger in Sachsen getötet: Jugendlicher in Psychiatrie untergebracht - Psychisch kranker Jugendlicher ersticht 21-Jährige in der Laußnitzer Heide

Ein 16-jähriger jugendlicher Straftäter wurde nach dem tödlichen Messerangriff auf eine 21-jährige Frau in der Laußnitzer Heide bei Dresden in unbegrenzte psychiatrische Behandlung überwiesen. Das Landgericht Dresden urteilte, der Täter habe in einem Zustand "absoluter Schuldunfähigkeit" gehandelt, bedingt durch eine schwere psychische Erkrankung.

Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025. Der Angeklagte, der bereits in psychiatrischer Behandlung war, fügte dem Opfer mehrere Messerstiche zu. Die Polizei entdeckte ihren leblosen Körper am folgenden Tag.

Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und fand keine Hinweise auf vorsätzlichen Mord oder geschlechtsspezifische Gewalt. Stattdessen kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Angriff auf die unbehandelte psychische Erkrankung des Täters zurückzuführen sei.

In der Nacht vor der Tat hatte in der Nähe des Tatorts eine illegale Rave-Party mit Drogenkonsum stattgefunden, an der zahlreiche Minderjährige teilgenommen hatten. Die Behörden sahen zwar keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Event und dem Angriff, wiesen jedoch auf die räumliche und zeitliche Nähe hin.

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Der Angeklagte bleibt wie vom Gericht angeordnet auf unbestimmte Zeit in psychiatrischer Behandlung. Das Urteil bestätigte, dass die psychische Erkrankung – und nicht geschlechtsspezifische Motive – die Tat verursacht habe. Weitere rechtliche Schritte werden in diesem Fall nicht erwartet.

Quelle