Organspende-Reform: Soll Deutschland zum Widerspruchsmodell wechseln?
Deutschland könnte Organspende bald grundlegend reformieren
Eine Gruppe von Abgeordneten will bis 2030 auf ein Widerspruchsmodell umstellen – Erwachsene wären dann automatisch als Spender eingestuft, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Der Vorschlag hat bereits Bedenken hinsichtlich persönlicher Rechte und ethischer Fragen ausgelöst.
Aktuell gilt in Deutschland die explizite Zustimmungspflicht: Entweder muss der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt haben oder die Angehörigen entscheiden im Todesfall. Diese Regelung bleibt bestehen, obwohl die Nachfrage nach Transplantationen steigt. 2025 erhielten nur 3.150 Menschen ein Spenderorgan, während über 8.200 Patienten auf der Warteliste blieben.
Neue Zahlen zeigen jedoch eine leichte Besserung. Bis Ende Mai 2026 stiegen die Organspenden bundesweit um etwa 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Kliniken verzeichneten 1.405 gespendete Organe – 2025 waren es im gleichen Zeitraum nur 1.253. Auch Berlin verzeichnete Fortschritte: Von Januar bis Mai 2026 wurden 73 Spenderorgane entnommen, fast doppelt so viele wie die 39 im Vorjahreszeitraum.
Doch der Bedarf bleibt hoch. Über 400 Berliner warten auf ein Transplantat, und in diesem Jahr wurden bisher fast 140 Eingriffe durchgeführt. Trotz des Anstiegs herrscht weiterhin Knappheit.
Nach dem geplanten Widerspruchsmodell wäre jeder volljährige, einwilligungsfähige Erwachsene ein potenzieller Spender – es sei denn, er lehnt aktiv ab. Befürworter argumentieren, dass dies die Organknappheit verringern und Leben retten könnte. Kritiker, darunter auch Politiker, sehen darin jedoch einen Eingriff in grundlegende Rechte, da eine Zustimmung unterstellt werde.
Die Debatte geht nun in den Bundestag, wo Abgeordnete die ethischen und rechtlichen Folgen der Reform abwägen werden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es eine grundlegende Wende in der deutschen Organspende-Politik. Bei einer Umsetzung ab 2030 könnte die Zahl der verfügbaren Organe steigen. Gleichzeitig wird die Diskussion über Selbstbestimmung und medizinische Ethik im Parlament weitergehen.






