Norddeutsche Länder fordern grundlegende Reform der Erbschaftsteuer vor Gerichtsurteil
Amelie KrausNorddeutsche Länder fordern grundlegende Reform der Erbschaftsteuer vor Gerichtsurteil
Die Finanzminister der norddeutschen Bundesländer drängen auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Ihrer Ansicht nach ermöglicht das aktuelle System, dass große Vermögen fast steuerfrei vererbt werden können. Noch vor Jahresende wird ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage erwartet.
Der Reformdruck entstand vor dem Hintergrund von Bedenken, wie Betriebsvermögen und große Immobilien besteuert werden. Im Jahr 2024 hatten Gerichte in 45 Fällen die ursprünglich festgesetzten Erbschaftsteuern von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Rückgang der Steuerschuld um 95 Prozent.
Die Minister setzen sich dafür ein, die Erbschaftsteuer in nationaler statt in Länderkompetenz zu belassen. Eine vollständige Abschaffung der Steuer lehnen sie ab. Stattdessen schlagen sie vor, die Möglichkeiten zur Stundung von Betriebsvermögen auszuweiten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Ziel der Reform ist ein gerechtes und praxistaugliches System, das Arbeitsplätze und Unternehmen schützt. Überprüft werden sollen auch Sonderregelungen für große Wohnimmobilienfirmen sowie Freibeträge und Tarife. Besonders im Fokus stehen Familienstiftungen, die derzeit als Instrument zur Steuervermeidung beworben werden.
Die geplanten Änderungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne die Stabilität des Steuersystems zu gefährden. Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die weiteren Schritte prägen. Die Minister betonen, dass die Reformen einen Ausgleich zwischen Steuergerechtigkeit und dem Schutz von Unternehmen finden müssen.






