Neues Gesetz: Online-Verträge jetzt mit einem Klick kündbar
Deutschland führt neues Gesetz für einfachere Online-Vertragskündigungen ein
Am 5. Februar 2026 hat Deutschland ein neues Gesetz verabschiedet, das die Stornierung von Online-Verträgen für Verbraucher vereinfachen soll. Unternehmen sind nun verpflichtet, auf ihren Websites einen sogenannten "Widerrufsbutton" einzuführen. Ziel der Neuregelung ist es, den Prozess transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und schreibt vor, dass ein deutlich sichtbarer Button für Vertragswiderrufe bereitgestellt werden muss. Dieser muss klar beschriftet und stets zugänglich sein – idealerweise im Header oder Footer der Website. Kundinnen und Kunden geben dort ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein, um den Widerruf zu initiieren.
Bevor die Stornierung abgeschlossen wird, ist eine zweistufige Bestätigung erforderlich. Nach der Freigabe muss das Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, vorzugsweise per automatisierter E-Mail. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem der Verbraucher rechtlich einwandfreie Informationen über seine Rechte erhalten hat.
Zusätzlich müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und Widerrufsbedingungen anpassen. Diese müssen künftig Angaben zum Standort und zur Funktion des Buttons enthalten. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher Verträge leichter und mit voller Transparenz kündigen können.
Die neuen Regeln gelten für alle Online-Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Sie sind verpflichtet, den Widerrufsbutton einzurichten und ihre Richtlinien entsprechend anzupassen. Das Gesetz zielt darauf ab, Kündigungen zu beschleunigen und Kunden in jedem Schritt umfassend zu informieren.






