Neues Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung verschärft Klimaziele bis 2045
Tim VoigtNeues Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung verschärft Klimaziele bis 2045
Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für beschleunigtes Energieeffizienzgesetz vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschleunigt werden soll. Das Vorhaben zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und nationale Maßnahmen an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anzupassen. Gleichzeitig setzt es ehrgeizige Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs in den kommenden zwei Jahrzehnten.
Der Entwurf sieht strenge Effizienzvorgaben vor, darunter auch Auflagen für Rechenzentren, die es neuen Industrien erschweren könnten, sich in Deutschland anzusiedeln. Zudem sind verbindliche Energieobergrenzen vorgesehen, die für alle Sektoren – einschließlich öffentlicher Einrichtungen – gelten. Anders als bisher wird dabei nicht mehr zwischen erneuerbaren und konventionellen Energieträgern unterschieden.
Laut Plan muss der Endenergieverbrauch bis 2030 um fast 27 Prozent gegenüber 2008 sinken. Weitere Reduktionen um 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind ebenfalls vorgeschrieben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt jedoch, dass die Erreichung dieser Ziele mit einem realen BIP-Rückgang von fast 9 Prozent verbunden sein könnte.
Unterdessen haben Klimaktivisten ihre Proteste verschärft. Bei jüngsten Angriffen wurden Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken in Gelsenkirchen, Grevenbroich und Gundremmingen beschädigt. Zudem hat der Weltklimarat (IPCC) seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgenommen. Trotz bestehender Instrumente wie Energiebesteuerung und Emissionshandel bleibt die tatsächliche Grenzvermeidungskosten pro zusätzlicher Tonne CO₂ weiter unklar.
Der Entwurf soll die deutsche Energiepolitik an EU-Standards angleichen und gleichzeitig strenge Effizienzmaßnahmen durchsetzen. Wirtschaftsverbände äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Folgen der ambitionierten Vorgaben. Der Gesetzentwurf geht nun in das weitere Gesetzgebungsverfahren.






