Neuer Apothekenvertrag in Niedersachsen startet 2026 mit einheitlichen Regeln für Praxisbedarf
Amelie KrausNeuer Apothekenvertrag in Niedersachsen startet 2026 mit einheitlichen Regeln für Praxisbedarf
Neuer landesweiter Apothekenvertrag in Niedersachsen tritt am 1. Juli 2026 in Kraft
Ein neuer flächendeckender Vertrag für Apotheken in Niedersachsen wird am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) und den Krankenkassenverbänden ausgehandelte Vereinbarung ersetzt veraltete Regelungen und führt ein standardisiertes System für die Belieferung von Vertragsärzten mit Praxisbedarf ein. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln zu gewährleisten.
Die bisherige, uneinheitliche Regelungsstruktur lief zum 31. Dezember 2025 aus und machte monatelange Verhandlungen notwendig. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni. Der nun abgeschlossene Vertrag verhindert so eine Unterbrechung in der Arzneimittelversorgung.
Laut den neuen Bedingungen erhalten Apotheken künftig 80 Cent pro Impfdosis, die sie an Ärzte liefern; bei Erreichen bestimmter Ziele steigt die Vergütung auf einen Euro. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln – bisher nur für die Abgabe von Fertigarzneimitteln vorgesehen – auch für Praxisbedarf wie Impfstoffe, Medikamente und Notfallverbände.
Obwohl die genaue Zahl der betroffenen Apotheken noch nicht bestätigt wurde, umfasst der Vertrag alle rund 2.100 Apotheken in Niedersachsen. Zu den Zielen zählen Kosteneffizienz, Qualitätsverbesserungen sowie ein modernisiertes System für die Versorgung mit Behandlungsmitteln, die bei mehreren Patienten oder in Notfällen zum Einsatz kommen.
Die Vereinbarung markiert den Wechsel von zersplitterten Regelungen zu einem einheitlichen Rahmen. Apotheken werden künftig nach einheitlichen Verfahren Praxisbedarf ausliefern, wobei finanzielle Anreize an die Impfstoffverteilung geknüpft sind. Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, nachdem der LAV die alten Regelungen außer Kraft gesetzt hat.