10 May 2026, 16:01

Neue Familienrechtsreform soll Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weiße Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neue Familienrechtsreform soll Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Reformentwurf für das Familienrecht vorgelegt, der Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Richter gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern einschränken oder ganz untersagen können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Hubig betonte, dass Umgangsrechte niemals dazu führen dürften, dass ein Elternteil wiederholt durch den ehemaligen Partner gefährdet wird.

Der Gesetzentwurf soll Familiengerichten klarere Richtlinien an die Hand geben, wenn es um Sorge- und Umgangsrechtsverfahren bei häuslicher Gewalt geht. Richter könnten zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote für gewalttätige Eltern verhängen, sofern die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht. Je nach Einzelfall wären auch weniger weitreichende Maßnahmen möglich, etwa begleitete Umgangskontakte.

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Die Reform greift auch dann, wenn sich die Gewalt nicht gegen das Kind richtet, da bereits das Miterleben von Familiengewalt tiefgreifende Folgen haben kann. Die Gerichte würden jeden Fall individuell prüfen – unter Berücksichtigung von Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie der Wiederholungsgefahr. Das Justizministerium stellte klar, dass es keine automatischen Umgangsverbote geben werde, da der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes ein schwerwiegender Schritt bleibe.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Umgangsrechte als Mittel genutzt werden, um den anderen Elternteil wiederholt zu schädigen oder einzuschüchtern. Die Änderungen würden den bestehenden Schutz für von häuslicher Gewalt betroffene Eltern und Kinder weiter stärken.

Wird die Reform verabschiedet, erhalten Familiengerichte mehr Befugnisse, in Fällen häuslicher Gewalt einzugreifen. Richter könnten dann – abhängig vom Gefährdungsgrad – den Kontakt zwischen einem gewalttätigen Elternteil und dem Kind einschränken oder unterbinden. Ziel ist es, Opfern stärkeren Schutz zu bieten und dabei stets das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt der Entscheidungen zu stellen.

Quelle