Mietreformpaket stärkt Mieterrechte gegen hohe Kosten und Kündigungen
Der Bundeskabinett hat ein neues Mietreformpaket verabschiedet, das den Schutz von Mietern stärken soll. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagenen Änderungen zielen auf Schlupflöcher bei möblierten Mietwohnungen, Kurzzeitvermietungen und inflationsbedingten Mieterhöhungen ab. Bremens Bausenatorin Özlem Ünsal begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Bewältigung der Wohnungsnot und bezahlbaren Mieten.
Mit den Reformen können Vermieter Lücken in den Mietpreisbremse-Regelungen für möblierte Wohnungen nicht mehr ausnutzen. Werden Einrichtungszuschläge nicht separat aufgeführt – oder basieren sie nicht auf dem tatsächlichen Wert –, gilt die Wohnung künftig als unmöbliert. Damit wird eine gängige Praxis unterbunden, bei der Vermieter die Mieten durch undurchsichtige Einrechnung von Möbelkosten in den Grundpreis in die Höhe trieben.
Das Paket begrenzt zudem indexgebundene Mieterhöhungen in Zeiten hoher Inflation. Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent pro Jahr, darf nur die Hälfte des übersteigenden Anstiegs an die Mieter weitergegeben werden. Diese Obergrenze gilt speziell in Gebieten mit bestehender Mietpreisbremse und schützt Haushalte vor plötzlichen Kostenexplosionen.
Auch der Kündigungsschutz wurde ausgeweitet: Mieter in finanziellen Notlagen erhalten nun mehr Schutz vor Wohnungsverlust wegen ausstehender Mietzahlungen. Ünsal betonte, die Reformen seien „entscheidend“, da bezahlbarer Wohnraum zu den drängendsten sozialen Herausforderungen der Gegenwart gehöre.
Die beschlossenen Maßnahmen treten nach ihrer finalen Ausarbeitung in Kraft und sollen Mietern mehr Planungssicherheit angesichts steigender Lebenshaltungskosten bieten. Vermieter müssen künftig Möbelzuschläge begründen und strengere inflationsabhängige Mietobergrenzen einhalten. Die Reformen markieren eine Wende hin zu schärferen Regulierungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt.






