11 April 2026, 18:01

Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch vor Kindern, umgeben von Büchern und Papieren an der Wand, trägt Schuhe, die auf einen Lehrer hinweisen.

Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete

Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel bezieht seit über 16 Jahren bezahlten Krankengeldbezug, während sie angeblich in der alternativen Medizin tätig war. Nach der Aufdeckung von Unstimmigkeiten in ihren medizinischen Angaben vermuten die Behörden nun Betrug – der Fall hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen möglichen Missbrauchs öffentlicher Gelder ausgelöst.

Die im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Pädagogin arbeitete zuletzt im Jahr 2009 regelmäßig im Schulbetrieb. Seither reichte sie ärztliche Atteste ein, in denen psychische Erkrankungen als Grund für ihre Arbeitsunfähigkeit angegeben wurden. Dadurch bezog sie weiterhin ihr volles Gehalt, ohne je in den Unterricht zurückzukehren. Eine amtliche Überprüfung ihres Gesundheitszustands durch die Behörden unterblieb jedoch.

Während ihrer langen Abwesenheit vom Schuldienst soll die Lehrerin weiterhin als Heilpraktikerin in der alternativen Medizin gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr nun vor, wissentlich falsche Angaben gegenüber dem Land gemacht zu haben, was den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs begründet. Der Fokus der Ermittlungen liegt auf dem Zeitraum von 2021 bis 2025.

Bei einer kürzlichen Durchsuchungsaktion durchsuchten die Ermittler ihre Wohnung in Duisburg. Dabei beschlagnahmten sie Unterlagen und digitale Speichermedien als Beweismaterial. Zudem prüfen die Behörden, ob die Lehrerin und eine Mitarbeiterin des Landschaftsverbands Rheinland in Düsseldorf ihre dienstlichen Pflichten verletzt haben.

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Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle von Krankschreibungen im öffentlichen Dienst auf. Über ein Jahrzehnt lang erhielt die Lehrerin ihr volles Gehalt – ohne dass ihre Arbeitsunfähigkeit jemals überprüft wurde. Nun müssen die Staatsanwälte klären, ob tatsächlich Betrug vorliegt und ob weitere disziplinarische Maßnahmen erforderlich sind.

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