Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Nach geltendem Recht können solche Taten derzeit mit milderen Strafen belegt werden.
Bisher führt nur eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Totschlag hingegen wird mit kürzeren Haftstrafen geahndet, die eine spätere Entlassung vorsehen. Zwar werden einige Tötungen aus Besitzansprüchen oder geschlechtsspezifischer Hassmotivation bereits als Mord verfolgt, doch können Einwände wie verminderte Schuldfähigkeit zu einer Herabstufung auf Totschlag führen.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers – etwa weil es sich um eine Frau handelt –, soll die Tat künftig automatisch als Mord gelten. Die Neuregelung würde den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Beweggründe erweitern.
Die Reform reagiert auf Kritik, dass das aktuelle Recht Feminizide nicht ausreichend erfasst. Durch eine präzisere Definition will die Bundesregierung sicherstellen, dass geschlechterbasierte Gewalt konsequenter bestraft wird. Die geplante Gesetzesänderung soll die bisherige Unschärfe bei der Einstufung solcher Taten beseitigen. Bei einer Verabschiedung drohten Tätern, die ihre Opfer aufgrund des Geschlechts auswählen, deutlich höhere Strafen. Die Initiative ist Teil umfassender Bestrebungen, den rechtlichen Schutz vor solchen Verbrechen zu stärken.






