Hessens Apothekerkammer erweitert Pflichtmitgliedschaft für Rentner und Nichterwerbstätige
Ella HuberHessens Apothekerkammer erweitert Pflichtmitgliedschaft für Rentner und Nichterwerbstätige
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) erweitert ihre Mitgliedschaftsregeln. Eine neue Änderung des Landesheilberufegesetzes schreibt nun vor, dass auch nicht berufstätige Apotheker mit Hauptwohnsitz in Hessen der Kammer beitreten müssen. Diese Neuerung bringt nicht nur eine neue Gruppe von Mitgliedern mit sich, sondern auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Kammergeschäftsstelle.
Die Änderung bedeutet, dass die LAK künftig Rentner sowie Apotheker, die nicht mehr im Beruf stehen, ermitteln und erfassen muss. Ihre Daten müssen dokumentiert und die Beiträge entsprechend erhoben werden. Zudem wird der Beitragskatalog überarbeitet, um die neue Mitgliedergruppe zu berücksichtigen.
Um die finanziellen Auswirkungen abzufedern, hat die LAK ihre Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Damit soll ein Teil der bestehenden Rücklagen abgebaut werden. Der Mindestvierteljahresbeitrag für freiwillige Mitglieder bleibt hingegen bei 40 Euro festgeschrieben.
Anderswo steigen hingegen die Mitgliedschaftskosten: In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 228 Euro – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 152 Euro. Noch stärker fällt der Anstieg in Berlin aus, wo die Beiträge um 100 Euro auf 294 Euro pro Jahr gestiegen sind. In Niedersachsen hat die dortige Kammer zudem ihre Leistungen angepasst und die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus dem Mitgliedschaftspaket gestrichen.
Die Reform erweitert zwar die Mitgliederbasis der LAK, erhöht aber auch ihren Arbeitsaufwand. Mehr Berufsangehörige fallen in ihren Zuständigkeitsbereich, was aktualisierte Systeme und zusätzliche Erfassungsprozesse erfordert. Die finanziellen Anpassungen – sowohl Senkungen als auch Erhöhungen – spiegeln die Bemühungen der Kammer wider, Haushalt und Dienstleistungen in Einklang zu bringen.






