GEZ-Gebühr vor Gericht: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Amelie KrausGEZ-Gebühr vor Gericht: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des rundfunkbeitragspflichtigen GEZ-Gebühr in Frage. Eine Musterklage wurde beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht – mit möglichen Konsequenzen für Millionen Steuerzahler im ganzen Land.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versuchte, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die rechtliche Auseinandersetzung eingeleitet wurde. Sollte das Gericht zugunsten des Steuerzahlers entscheiden, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe eingestuft werden – und damit steuerlich absetzbar sein.
Die finanziellen Auswirkungen wären je nach individuellem Steuersatz unterschiedlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent könnte die Absetzbarkeit etwa 44 Euro pro Jahr sparen. Wer 30 Prozent zahlt, könnte rund 66 Euro einsparen, während Spitzenverdiener mit einem Satz von über 40 Prozent jährlich fast 93 Euro weniger zahlen müssten.
Der Steuerzahlerbund argumentiert, dass der Zwangscharakter der Gebühr ihre Abzugsfähigkeit rechtfertigt. Ein erfolgreiches Urteil würde einen Präzedenzfall schaffen und es anderen ermöglichen, ähnliche Abzüge in künftigen Steuererklärungen geltend zu machen.
Die Entscheidung des Gerichts könnte die Behandlung des Rundfunkbeitrags in der Steuerberechnung grundlegend ändern. Falls die Klage Erfolg hat, könnten Millionen Haushalte Anspruch auf eine teilweise Erstattung über ihre jährliche Steuererklärung erhalten. Ausschlaggebend wird sein, ob die Gebühr als berechtigte abziehbare Ausgabe anerkannt wird.






