Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Amelie LangGericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Ein Berliner Autor hat seinen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten in Verbindung mit der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen das Bundesarchiv ab und entschied, dass die angeforderten Unterlagen nach geltendem Recht nicht herausgegeben werden dürfen.
Der Sachbuchautor hatte sämtliche Stasi-Dokumente zu Merkel für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR angefordert. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage, um seinem Antrag stattzugeben. Die Richter bestätigten, dass Merkel während der aktiven Zeit der Stasi weder eine Person des öffentlichen Lebens noch eine Amtsinhaberin gewesen sei.
Das Stasi-Unterlagengesetz schränkt den Zugang zu den Akten ein und setzt die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Interesse voraus. In diesem Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Offenlegung nicht erfüllt seien. Das Bundesarchiv hatte zudem erklärt, es gebe keine "freigabefähigen Unterlagen" zu Merkel.
Merkel wurde erst 1990, nach der Auflösung der Stasi, Pressesprecherin der Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch. Die Richter fügten hinzu, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Stasi sie bewusst begünstigt habe.
Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anzufechten. Vorerst bleiben die Akten unter Verschluss, und die Haltung des Bundesarchivs besteht fort. Das Urteil unterstreicht die strengen Regelungen, die den Zugang zu Stasi-Unterlagen regeln.






