FDP blockiert Bebauung der Bremer Galopprennbahn – Streit um Grünfläche eskaliert
Amelie KrausFDP blockiert Bebauung der Bremer Galopprennbahn – Streit um Grünfläche eskaliert
Die Bremer FDP hat sich gegen Pläne zur Bebauung des ehemaligen Galopprennbahn-Geländes zwischen Hemelingen und Vahr ausgesprochen. Das 30 Hektar große Areal, das seit einem Bürgerentscheid 2019 unter rechtlichem Schutz steht, bleibt Mittelpunkt eines Streits über seine künftige Nutzung. Die Partei besteht darauf, dass das Gelände zu einem lebendigen Zentrum für Sport, Freizeit und Kultur werden soll – und nicht für Wohnraum oder Betonbauten genutzt wird.
2019 hatten die Bremer Wähler Vorhaben für Wohnungsbau auf dem alten Rennbahn-Gelände abgelehnt. Daraufhin wurde das Areal per Ortsrecht als Grünfläche für Erholung und Sport erhalten. Doch bis 2024/25 haben Verzögerungen im städtischen Entwicklungsplan M8 Teile des Geländes unzugänglich gemacht. Bürger fordern weiterhin, dass Tore und Zäune geöffnet werden, um den Zugang zu ermöglichen.
Die FDP wirft dem Senat vor, mit seiner aktuellen Vorgehensweise sowohl das Ergebnis des Bürgerentscheids als auch die eigenen Klimaziele zu ignorieren. Ole Humpich, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, kritisierte, die Behörden nutzten die Vernachlässigung des Geländes als Vorwand für eine Bebauung. Zudem stellte er infrage, wie neue Bauten mit den städtischen Zielen zum Hitze- und Klimaschutz vereinbar seien.
Statt Wohnraum schwebt der FDP ein professionell betreutes Freizeit- und Kulturzentrum vor. Dafür seien eine fachkundige Verwaltung, bessere Infrastruktur und Kooperationen mit privaten Unternehmen nötig, so die Partei. Das offene Gelände sehe man als große Chance für das östliche Bremen – mit langfristigem Nutzen, wenn es richtig angepackt werde.
Die Diskussion um die Rennbahn spaltet weiterhin Politiker und Anwohner. Der Widerstand der FDP zeigt die Spannungen zwischen Bebauungsplänen und dem öffentlichen Wunsch nach Grünflächen. Zwar bleibt das Gelände vorerst rechtlich geschützt, doch seine künftige Nutzung ist weiterhin ungewiss.






