19 April 2026, 12:01

FC Alemannia 1916 bleibt in Klein-Auheim – Erbbaurecht bis 2052 verlängert

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions, umgeben von Gebäuden, Bäumen und Strommasten mit Text unten.

FC Alemannia 1916 bleibt in Klein-Auheim – Erbbaurecht bis 2052 verlängert

Der Magistrat der Stadt Hanau hat den Erbbaurechtsvertrag mit dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. verlängert. Mit dieser Entscheidung ist die Zukunft des Vereins an seinem aktuellen Standort für ein weiteres Jahrzehnt gesichert. Die Zustimmung erfolgte, nachdem der Club eine vorzeitige Verlängerung beantragt hatte, um geplante Sanierungsarbeiten und die Beantragung von Fördermitteln zu unterstützen.

Das ursprüngliche Erbbaurecht war 1982 erteilt worden und wäre ursprünglich 2042 ausgelaufen. Nach den neuen Bedingungen läuft der Vertrag nun bis zum 19. April 2052. Der Magistrat stimmte der Verlängerung zu, ohne die bestehenden Konditionen zu ändern.

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Der jährliche Erbbauzins bleibt unverändert bei 2.937,73 Euro, sodass der Verein über die zehnjährige Laufzeit insgesamt 29.377,30 Euro zahlen wird. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro blieb, konnte der Magistrat den Vertrag ohne weitere Genehmigungen abschließen.

Der FC Alemannia hatte sich für die vorzeitige Verlängerung eingesetzt, um Planungssicherheit zu schaffen. Dieser Schritt ermöglicht es dem Verein, mit den Sanierungsarbeiten fortzufahren und leichter öffentliche Fördergelder zu beantragen.

Die Verlängerung stellt sicher, dass der FC Alemannia das Gelände weiterhin unter denselben finanziellen Bedingungen nutzen kann. Gleichzeitig bietet sie eine stabile Grundlage für die Entwicklungsprojekte des Vereins in den kommenden zehn Jahren. Die Gesamtkosten für den verlängerten Zeitraum werden durch die unveränderten jährlichen Zinszahlungen abgedeckt.

Quelle