22 April 2026, 22:01

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Freispruch nach Rassismus-Vorwürfen

Schwarze und weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939 mit der Überschrift 'Weitpreubliche Zeitung', die eine Gruppe von Menschen in traditioneller deutscher Tracht in einer feierlichen Umgebung zeigt.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Freispruch nach Rassismus-Vorwürfen

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, veröffentlicht hatte. Müller war beschuldigt worden, rassistische Äußerungen getätigt zu haben, doch nun wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen.

Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete das Verfahren als emotional belastend, aber letztlich zu seinen Gunsten entschieden.

Der Streit hatte begonnen, nachdem Müller in seinen Posts Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt hatte. Er äußerte Zweifel daran, ob Dipama diesen Status behalten könne, falls er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um dort an der Einweihung des Mausoleums des ehemaligen Militärdiktators Thomas Sankara teilzunehmen. Zudem verwies Müller auf einen Instagram-Beitrag, den Dipama geliked hatte und in dem ursprünglich weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor die Formulierung in "koloniale Verbrecher" geändert wurde.

Müller verteidigte seine Berichterstattung und argumentierte, es habe sich nicht um einen gezielten Angriff auf seine Medienkritik gehandelt, sondern um den Versuch Dipamas, persönliche Animositäten zu verfolgen. Er kritisierte die Ungleichheit im deutschen Rechtssystem, bei dem sich Angeklagte oft hohen Kosten gegen haltlose Vorwürfe erwehren müssten, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen. Um seine Anwaltskosten zu decken, startete Müller eine Notfall-Spendenkampagne, die 15.000 Euro einbrachte.

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Vertreten durch die Kanzlei Hoecker, beharrte Müller darauf, dass seine Äußerungen sachlich und nicht ehrverletzend gewesen seien. Mit der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist der Fall nun abgeschlossen – auch wenn Dipama weiterhin in separate Verleumdungsklagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo verwickelt ist.

Da das Verfahren eingestellt wurde, kann Müller seine Arbeit ohne rechtliche Bedrohung fortsetzen. Der Ausgang des Falls unterstreicht zudem die finanziellen und emotionalen Belastungen, die mit der Verteidigung gegen Beleidigungsklagen einhergehen. Unterdessen laufen Dipamas weitere juristische Auseinandersetzungen mit Medienhäusern noch.

Quelle