13 April 2026, 04:01

E-Rezept 2025: Neue Steuerregeln für Apothekenbelege und außergewöhnliche Belastungen

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler durch verhandelte niedrigere Arzneimittelpreise sparen werden" mit einem Logo.

E-Rezept 2025: Neue Steuerregeln für Apothekenbelege und außergewöhnliche Belastungen

Deutschlands Umstieg auf E-Rezepte verändert die Abrechnung von Apothekenbelegen für die Steuer

Ab 2025 gelten strengere Regeln dafür, welche medizinischen Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Umstellung soll Prozesse für Patienten, Ärzte und Apotheken vereinfachen.

Seit Anfang 2024 hat das bekannte rosa Papierrezept bundesweit vollständig ausgedient – es wurde durch das E-Rezept ersetzt. Das digitale System erleichtert den Arbeitsalltag in Arztpraxen, Apotheken und für Patienten, da der Papierkram entfällt.

Für das Steuerjahr 2025 müssen Apothekenbelege nun vier zentrale Angaben enthalten: den Namen des Steuerpflichtigen, den Medikamentennamen, die Art des Rezepts sowie den Eigenanteil. Wer seine Krankenversichertenkarte direkt am Apothekenterminal nutzt, erhält automatisch einen Beleg mit seinem Namen. Fehlt der Name auf dem Beleg, können Patienten 2025 eine korrigierte Version in der Apotheke anfordern.

Auch die steuerlichen Vorschriften wurden angepasst. Nur Gesundheitskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen und nicht von der Versicherung übernommen werden, zählen als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben an, nachdem ein Eigenanteil abgezogen wurde – dieser liegt zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbruttoeinkommens. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026, bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sie sich bis zum 28. Februar 2027.

Der Wechsel zum E-Rezept bedeutet eine grundlegende Veränderung bei der Dokumentation und dem Nachweis medizinischer Ausgaben. Patienten sollten darauf achten, dass ihre Belege den neuen Anforderungen entsprechen, um Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden. Fehlende Namen können auf Antrag nachgetragen werden.

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