31 May 2026, 16:01

DB-Chef Nagl warnt vor Italo-Sonderregeln und drohenden Bahn-Klagen

DB InfraGO warnt vor Sonderregeln für Italo im Fernverkehr

DB-Chef Nagl warnt vor Italo-Sonderregeln und drohenden Bahn-Klagen

Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, warnt vor Sonderkonditionen für den italienischen Bahnanbieter Italo beim Zugang zu den Gleisen. Das Unternehmen plant, 2028 in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzutreten. Nagl argumentiert, dass ein solcher Schritt rechtliche Klagen auslösen und die Branche jahrelang destabilisieren könnte.

Im Mittelpunkt der Debatte steht eine vorgeschlagene „Neueinsteiger-Klausel“, die Kritiker als unvereinbar mit EU-Recht bewerten. Sie könnte innerhalb von 18 Monaten vor Gericht gekippt werden.

Nagl bezeichnete die Idee einer befristeten Sonderregelung für Italo als „rechtlich riskant“. Er betonte, dass die alten, mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft worden seien. Eine neue, verbindliche EU-Kapazitätsverordnung trete erst 2031 in Kraft – bis dahin klafft eine regulatorische Lücke.

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Der DB-Chef warnte zudem, dass Sonderkonditionen eine „Flut von Klagen“ nach sich ziehen könnten. Dies würde für Bahnunternehmen und Investoren „extreme Unsicherheit“ schaffen.

Trotz dieser Bedenken befürwortet Nagl Wettbewerb im Fernverkehr. Als Infrastrukturprovider stehe sein Unternehmen „neutral“ da und bevorzuge keinen Anbieter, erklärte er. Sein Ziel sei ein „fairer Zugang für alle“, unabhängig von Marke oder Eigentumsverhältnissen.

Letztlich komme Wettbewerb den Fahrgästen zugute, so Nagl. Doch Änderungen müssten „auf klaren rechtlichen Grundlagen“ beruhen, um langwierige Streitigkeiten und Instabilität zu vermeiden.

Sollte die geplante Klausel für Italo eingeführt werden, drohen rechtliche Herausforderungen. Gerichte könnten sie innerhalb eineinhalb Jahren als EU-rechtswidrig verwerfen. Bis 2031 fehlt der Branche ein dauerhafter Rechtsrahmen – die Anbieter müssen sich in einer Phase der Unsicherheit behaupten.

Quelle