15 April 2026, 18:01

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und Logo, das besagt: "19 Millionen Amerikaner sparen geschätzt 400 Dollar pro Jahr bei Arzneimittelkosten."

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Neue Regeln für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen an die DAK-Gesundheit treten am 1. Mai 2026 in Kraft

Die Krankenkasse hat strengere Vorgaben für die Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer eingeführt, um Rückweisungen und Abrechnungsstreitigkeiten zu vermeiden. Apotheken müssen künftig sicherstellen, dass ihre Einreichungen fehlerfrei sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu verhindern.

Laut den aktualisierten Richtlinien sind Apotheken verpflichtet, in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise anzugeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Diese Regel gilt grundsätzlich, es sei denn, eine Vereinbarung sieht ausdrücklich etwas anderes vor. Bei der automatisierten Rechnungsstellung müssen zudem Mehrwertsteuer-Kennzeichen zu jedem aufgelisteten Preis hinterlegt werden.

Für den regulären Mehrwertsteuersatz ist die Kennziffer "1" zu verwenden, für den ermäßigten Satz die "2". Ausnahmen gelten, wenn Verträge Bruttopreise vorsehen oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift – in diesen Fällen sind stattdessen Kennzeichen wie "Keine MwSt." zu nutzen. Fehlt bei einer Befreiung das MwSt.-Kennzeichen, wird die Einreichung dennoch als gültig verarbeitet.

Die DAK-Gesundheit warnt, dass falsche Preis- oder Mehrwertsteuerangaben nach dem Stichtag zur Ablehnung führen können. Bei Nichteinhaltung der neuen Standards drohen zudem Abrechnungsstreitigkeiten. Die Änderungen sollen zwar die Abwicklung beschleunigen, verlangen von den Apotheken aber eine höhere Sorgfaltspflicht bei der Datenerfassung.

Die neuen Vorgaben treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen ihre Systeme bis dahin anpassen, um die korrekten Mehrwertsteuer-Kennzeichen und Preisformate zu berücksichtigen. Andernfalls riskieren sie Verzögerungen bei der Rechnungsbearbeitung und Erstattungen.

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