Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne-Streit um Lärm geht in nächste Runde
Amelie LangNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne-Streit um Lärm geht in nächste Runde
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Begründung des ursprünglichen Urteils.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als ein Anwohner eine Baugenehmigung anfocht, mit der ein Teil einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umgewandelt werden sollte. Der Trägerverein Freie Volksbühne, der das Theater betreibt, berief sich darauf, dass seine Aktivitäten bereits durch bestehende Rechte geschützt seien.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Verein recht. Es hob die Genehmigung auf und begründete dies vor allem mit Lärmbelästigungen durch den Theaterbetrieb. Allerdings stützte sich das Gericht dabei ausschließlich auf Verstöße gegen Lärmschutzrichtlinien, ohne eine vertiefte Prüfung vorzunehmen.
Am 17. März 2026 entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass das vorherige Urteil keine ausreichende faktische Grundlage habe. Es wies Münster an, den Fall unter gründlicherer Sachverhaltsaufklärung neu zu bewerten. Seit dem Urteil von 2024 gab es weder Änderungen in der Nutzung des Gebäudes noch weitere rechtliche Schritte.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo eine neue Verhandlung stattfinden wird. Das Gericht muss die Lärmbelange eingehender prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Bis dahin bleibt die Baugenehmigung unklar, und der Theaterbetrieb läuft unter dem Schutz der bestehenden Rechte weiter.






