Bundesrat plant Videoüberwachung in Schlachthöfen – doch 95 Prozent bleiben ausgenommen
Amelie KrausBundesrat plant Videoüberwachung in Schlachthöfen – doch 95 Prozent bleiben ausgenommen
Der Bundesrat diskutiert derzeit über ein neues Gesetz, das die Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen verpflichtend vorschreibt. Die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes hat jedoch Kontroversen über ihren Umfang und ihre Wirksamkeit ausgelöst. Kritiker bemängeln, dass der Gesetzentwurf zu viele Betriebe ausklammert.
Nach den vorgeschlagenen Regelungen wäre eine Videoüberwachung nur in Schlachthöfen vorgeschrieben, die jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Geflügel- oder Kaninchen verarbeiten. Durch diese Schwellenwerte würden lediglich 232 der rund 4.000 Schlachthöfe in Deutschland unter die neue Regelung fallen – etwa 95 Prozent der Betriebe blieben damit ausgenommen.
Die Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard hat den Plan öffentlich kritisiert. Sie argumentiert, dass die Ausnahmen für die meisten Schlachthöfe den Zweck des Gesetzes untergraben, da auch in kleineren Betrieben schwere Verstöße gegen den Tierschutz dokumentiert wurden. Bernhard betont zudem, dass die Größe eines Betriebs keine Aussage über dessen Engagement für den Tierschutz zulässt.
Auch Bremen und Hamburg haben sich der Kritik angeschlossen und erklären, die Ausnahmen erschwerten die Kontrolle und schwächten die Tierschutzstandards. Zwar sieht der Gesetzentwurf rückwirkende Untersuchungen bei Fehlverhalten vor, doch Gegner halten dies für keine Lösung des Kernproblems.
Die Novelle soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sollte sie in der aktuellen Fassung verabschiedet werden, bliebe die Mehrheit der Schlachthöfe von den neuen Überwachungspflichten ausgenommen. Die Debatte darüber, ob das Gesetz den Tierschutz tatsächlich verbessert oder erhebliche Kontrolllücken lässt, dauert an.






