Bremer Pub zahlt 12.000 Euro Strafe wegen illegaler Spielautomaten
Ein Pub im Bremer Stadtteil Hastedt ist wegen schwerer Verstöße gegen das Glücksspielrecht mit einer Strafe belegt worden. Die Aufsichtsbehörden stellten fest, dass die Spielautomaten des Lokals dauerhaft entsperrt waren und so einen unbegrenzten Zugang ermöglichten. Der Betreiber muss nun ein Bußgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen, weil er die gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutzmaßnahmen umgangen hat.
Bei den Ermittlungen kam heraus, dass die Automaten im Pub ohne eine einzige Identitätsprüfung genutzt worden waren. Das gesetzlich geforderte System, das gefährdete Spieler blockieren soll, war vollständig deaktiviert. Dadurch konnte jeder – auch Personen mit Spielsperren – ohne Einschränkungen spielen.
Die Auswertung der Spieldaten bestätigte, dass die Automaten völlig ohne Schutzmechanismen betrieben wurden. Die illegalen Einnahmen aus diesem ungeregelten Spielbetrieb beliefen sich auf etwa 5.600 Euro. Die Behörden betonten, dass solche Verstöße die Bemühungen untergraben, schutzbedürftige Personen zu schützen.
Innensenatorin Dr. Eva Högl verurteilte das Vorgehen des Betreibers scharf und warnte, dass illegales Glücksspiel Leben zerstören könne. Sie machte deutlich, dass solche Verstöße unter keinen Umständen toleriert würden.
Der Pub-Betreiber muss nun die Strafe von 12.000 Euro zahlen. Der Fall zeigt die Risiken unkontrollierten Glücksspielzugangs und die Bedeutung funktionierender Prüfsysteme auf. Die Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung der Vorschriften weiter überwachen, um künftige Verstöße zu verhindern.






