Bremens Sozialsenator lehnt Bleiberecht für 40 Geflüchtete strikt ab
Bremens Staatsrat für Soziales, Jan Fries, hat eine Petition abgelehnt, mit der 40 Geflüchtete in der Stadt bleiben dürfen sollten. Der Antrag war von der Flüchtlingshilfeorganisation Fluchtraum eingereicht worden, die sich trotz der geltenden Aufenthaltsregeln für ein Bleiberecht der Betroffenen einsetzte. Fries betonte, dass das deutsche Recht strenge Vorgaben mache, wo Asylsuchende leben dürfen.
Die 40 Migrantinnen und Migranten hatten zunächst Schutz über die Kinder- und Jugendhilfe beantragt. Die meisten hatten bei ihrer Ankunft fälschlicherweise angegeben, minderjährig zu sein. Spätere Überprüfungen ergaben, dass sie tatsächlich Mitte bis Ende 20 waren – der Älteste wurde auf 29 Jahre geschätzt.
Da sie nun als Erwachsene gelten, müssen sie sich an das bundesweite Verteilverfahren halten, um ihren Aufenthaltsstatus zu klären. Fries erklärte, dass ein Verbleib in einem bestimmten Bundesland nur unter engen Voraussetzungen möglich sei, etwa bei engen familiären Bindungen oder zwingenden Gründen. Jeder Fall werde individuell geprüft und alle Umstände berücksichtigt.
Eine Überprüfung von 34 der 40 von Fluchtraum vorgelegten Fälle zeigt, dass etwa ein Viertel bereits abschließend bearbeitet wurde. Die Verwaltungsgerichte haben die Entscheidungen der Behörde bestätigt und die Betroffenen verpflichtet, ihren Status an einem anderen Ort zu klären.
Die Ablehnung bedeutet, dass die Geflüchteten nun das reguläre Verteilverfahren durchlaufen müssen. In vielen Fällen sind die Entscheidungen bereits rechtskräftig, wobei die Gerichte die Haltung der Behörde stützen. Die Betroffenen müssen ihren Aufenthaltsstatus nun in einem anderen Teil Deutschlands regeln.






