26 April 2026, 02:01

Bremen will Pandemie-Regel für Gerichte zurück – sonst drohen Freilassungen

Eine Gruppe von Menschen mit Masken steht in einer Schlange an einem Imbiss, einige halten Taschen, mit Theken, auf denen Speisen zu sehen sind, beleuchteter Decke und Bildschirmen.

Bremen will Pandemie-Regel für Gerichte zurück – sonst drohen Freilassungen

Bremen fordert Rückkehr zur Pandemie-Sonderregelung für Gerichtsverfahren

Claudia Schilling, Bremer Senatorin für Justiz und Verfassungsangelegenheiten, hat die Wiedereinführung einer in der Pandemiezeit geltenden Ausnahmebestimmung gefordert. Die Regelung ermöglichte es Gerichten einst, Fristen zu verlängern, wenn Coronafälle Verfahren unterbrachen. Ohne sie drohten laut Schilling laufende Prozesse zu scheitern – und Beschuldigte in Untersuchungshaft könnten vorzeitig freigelassen werden.

Die Vorschrift nach § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EGStPO) war vor einem Monat abgeschafft worden. Seither standen am Landgericht Bremen bereits drei Verfahren wegen COVID-19-Quarantänen vor dem Kollaps. Schilling besteht darauf, die Ausnahme wieder in Kraft zu setzen, um weitere Störungen zu verhindern.

Ein Neustart der Prozesse führe zu langen Verzögerungen und zwinge Opfer, traumatische Erlebnisse durch erneute Zeugenaussagen noch einmal durchzuleben. Die Senatorin betonte, dass ohne die Regelung weitere Verfahren platzen könnten – mit unnötiger Belastung für Zeugen und das Justizsystem.

Die Verantwortung für die Folgen liege beim Bundesjustizminister, falls die Ausnahme nicht wieder eingeführt werde, machte Schilling deutlich. Untätigkeit würde die Gerichte zwingen, entweder Häftlinge freizulassen oder Verfahren komplett neu aufzurollen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Abschaffung der Pandemie-Sonderregelung hat in Bremen bereits Prozesse gefährdet. Wird die Ausnahme nicht wiederhergestellt, drohen weitere Verzögerungen und Freilassungen von Untersuchungshäftlingen. Schillings Warnung unterstreicht die möglichen Konsequenzen für Opfer und den Gang der Justiz.

Quelle