Bremen will Pandemie-Regel für Gerichte zurück – sonst drohen Freilassungen
Amelie LangBremen will Pandemie-Regel für Gerichte zurück – sonst drohen Freilassungen
Bremen fordert Rückkehr zur Pandemie-Sonderregelung für Gerichtsverfahren
Claudia Schilling, Bremer Senatorin für Justiz und Verfassungsangelegenheiten, hat die Wiedereinführung einer in der Pandemiezeit geltenden Ausnahmebestimmung gefordert. Die Regelung ermöglichte es Gerichten einst, Fristen zu verlängern, wenn Coronafälle Verfahren unterbrachen. Ohne sie drohten laut Schilling laufende Prozesse zu scheitern – und Beschuldigte in Untersuchungshaft könnten vorzeitig freigelassen werden.
Die Vorschrift nach § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EGStPO) war vor einem Monat abgeschafft worden. Seither standen am Landgericht Bremen bereits drei Verfahren wegen COVID-19-Quarantänen vor dem Kollaps. Schilling besteht darauf, die Ausnahme wieder in Kraft zu setzen, um weitere Störungen zu verhindern.
Ein Neustart der Prozesse führe zu langen Verzögerungen und zwinge Opfer, traumatische Erlebnisse durch erneute Zeugenaussagen noch einmal durchzuleben. Die Senatorin betonte, dass ohne die Regelung weitere Verfahren platzen könnten – mit unnötiger Belastung für Zeugen und das Justizsystem.
Die Verantwortung für die Folgen liege beim Bundesjustizminister, falls die Ausnahme nicht wieder eingeführt werde, machte Schilling deutlich. Untätigkeit würde die Gerichte zwingen, entweder Häftlinge freizulassen oder Verfahren komplett neu aufzurollen.
Die Abschaffung der Pandemie-Sonderregelung hat in Bremen bereits Prozesse gefährdet. Wird die Ausnahme nicht wiederhergestellt, drohen weitere Verzögerungen und Freilassungen von Untersuchungshäftlingen. Schillings Warnung unterstreicht die möglichen Konsequenzen für Opfer und den Gang der Justiz.






