07 April 2026, 18:01

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichten – neues Neutralitätsgesetz geplant

Silbermünze mit einem Adler, der eine Schlange umklammert, Flügel gespreizt, vor weißem Hintergrund; Text lautet "Deutsches Reich".

Brandenburg verbietet religiöse Symbole in Gerichten – neues Neutralitätsgesetz geplant

Brandenburg will Neutralitätsgesetz für die Justiz einführen – religiöse Symbole in Gerichten verboten

Brandenburg bereitet die Einführung eines Neutralitätsgesetzes für die Justiz vor, das religiöse Symbole in Gerichtsgebäuden verbietet. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten in ganz Deutschland über religiöse Bekundungen von Beamten im öffentlichen Dienst. Nach Angaben der Behörden soll das Gesetz dazu beitragen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Befangenheit oder äußerem Einfluss wahrgenommen werden.

Die geplante Regelung orientiert sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Demnach wären sichtbare religiöse Symbole wie Kopftücher, Kippen oder Kreuze während Gerichtsverhandlungen untersagt. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze umgesetzt.

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Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Maßnahme voran. Ziel sei es, so die offizielle Begründung, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin zu stärken, dass Urteile ausschließlich auf Grundlage von Recht und Gerechtigkeit gefällt werden. Das Justizministerium in Potsdam hat jedoch noch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben.

Unterstützung erhält der Plan vom Brandenburgischen Richterbund. dessen Vorsitzender Stephan Kirschnick die Initiative befürwortet und vorschlägt, sie auch auf Laienrichter auszuweiten. Zudem regte er an, Regeln zu Tätowierungen aufzunehmen, um das Neutralitätsprinzip weiter zu unterstreichen.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre dies ein weiterer Schritt in Deutschlands Umgang mit religiöser Ausdrucksform im öffentlichen Dienst. Die Gerichte in Brandenburg würden dann unter strengeren optischen Neutralitätsvorgaben arbeiten. Der genaue Wortlaut und die Umsetzungsdetails hängen jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Quelle