Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Amelie LangBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, über eine gefälschte Website eine britische Reiseerlaubnis zu beantragen. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei angezeigt wurde, zeigt die Gefahren auf, die mit der Nutzung inoffizieller Plattformen für die Beantragung einer Elektronischen Reiseerlaubnis (ETA) verbunden sind. Offizielle Anträge müssen ausschließlich über die dafür vorgesehene Website der britischen Regierung gestellt werden.
Das Paar hatte online nach einer ETA gesucht, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien erforderlich ist. Dabei stießen sie auf eine scheinbar seriöse Website, auf der sie ihre persönlichen Daten sowie Zahlungsinformationen eingaben. Die Seite verlangte 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der überhöhten Kosten verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin vorsorglich die Kreditkarte. Am 13. März 2026 erstatteten sie Online-Anzeige gegen die betrügerische Website.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende eindringlich, ausschließlich das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta zu nutzen. Anträge über andere Websites bergen das Risiko von Betrug und Datendiebstahl.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient jedoch als Mahnung, vor der Eingabe sensibler Daten die Seriosität von Websites genau zu prüfen. Die Behörden raten nach wie vor dringend dazu, ETAs ausschließlich über die sichere Regierungsplattform zu beantragen. Die offizielle Gebühr bleibt bei 18,50 Euro pro Antragsteller.






