BGH verhandelt über geheime Schufa-Scoring-Methoden und DSGVO-Konflikt
Bundesgerichtshof prüft Streit um Transparenz der Schufa-Bonitätsbewertung
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt einen Rechtsstreit über die Transparenz der Kredit-Scoring-Verfahren der Schufa. Fünf Privatpersonen werfen der Auskunftei vor, ihre aktuellen Angaben zur Berechnung der Bonitätswerte entsprächen nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie detailliert die Schufa Verbrauchern die Funktionsweise ihrer algorithmischen Entscheidungen offenlegen muss. Während die Schufa betont, ihre bisherigen Transparenzmaßnahmen erfüllten bereits die gesetzlichen Vorgaben, fordern die Kläger tiefere Einblicke in die Logik hinter der Punkteberechnung.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Es beruht auf zwölf klar definierten Kriterien, und das Unternehmen behauptet, dieses System übertreffe bereits künftige Transparenzstandards. Das Modell soll bis Ende 2028 das alte, komplexere System vollständig ersetzen.
Nun muss der BGH entscheiden, ob die Offenlegungen der Schufa den DSGVO-Anforderungen genügen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben und bestimmen, wie transparent datenbasierte Bewertungen in verschiedenen Branchen sein müssen. Ab November 2026 werden zusätzliche Gesetze die Transparenzregeln für solche Scoring-Systeme weiter verschärfen.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, welche Pflichten bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach der DSGVO gelten. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall schaffen, der festlegt, wie detailliert Unternehmen ihre Bewertungsmethoden offenlegen müssen. Das Ergebnis könnte sowohl die Praxis der Schufa als auch die allgemeinen Datenschutzstandards beeinflussen.






