Bewerberin erscheint mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch im Seniorenheim
Amelie LangBewerberin erscheint mit 4,75 Promille zum Vorstellungsgespräch im Seniorenheim
Eine 45-jährige Frau erschien zu einem Vorstellungsgespräch mit einem extrem hohen Alkoholpegel im Blut. Sie war selbst mit dem Auto in das Seniorenheim gefahren, in dem das Gespräch stattfand. Das Personal bemerkte sofort, dass etwas nicht stimmte, und alarmierte die Polizei.
Der Vorfall begann, als die Frau das Seniorenheim für ihr Bewerbungsgespräch betrat. Die Personalverantwortliche nahm starken Alkoholgeruch wahr und informierte die Behörden. Spätere Polizeitests ergaben einen Atemalkoholwert von 4,75 Promille – weit über der gesetzlichen Grenze.
Eine Blutuntersuchung bestätigte eine Alkoholkonzentration von 4 Promille. Trotz dieser Werte wurde die Frau zunächst vor Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, woraufhin das Urteil aufgehoben wurde.
Nun drohen ihr ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro sowie ein mindestens sechsmonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere rechtliche Schritte möglich sind.
Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen von Fahren unter extremer Alkoholisierung. Die Frau verlor ihren Führerschein und muss eine Geldstrafe zahlen. Die endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.






