Bayern schafft Mahnungen und Zahlungsscheine für Steuerzahler ab
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Vorgehensweise bei Vorauszahlungen geändert. Ab 2024 erhalten Steuerzahler keine Mahnungen mehr vor Fristablauf. Mit dieser Maßnahme sollen die Abläufe effizienter gestaltet werden, da papierbasierte Zahlungen zunehmend zurückgehen.
Die Behörde versendet keine Zahlungsscheine mehr zusammen mit ihren Schreiben. Da immer weniger Menschen Überweisungen per Papierformular tätigen, sind gedruckte Einzahlungsscheine nicht mehr notwendig. Stattdessen empfiehlt die Behörde, auf das SEPA-Lastschriftverfahren umzusteigen, um Zahlungen automatisch abwickeln zu lassen.
Zudem entfallen künftig auch Erinnerungen an anstehende Fristen. Diese Änderung gilt ausschließlich für Bayern, da andere Bundesländer ähnliche Schritte bisher nicht eingeführt haben. Wie andere Regionen mit Mahnschreiben verfahren, hat die Behörde nicht näher erläutert.
Das neue System verzichtet auf Zahlungsscheine und Fristenerinnerungen. Steuerzahler müssen ihre Zahlungen nun eigenständig verwalten oder ein Lastschriftmandat einrichten. Die Umstellung spiegelt den allgemeinen Trend zur Abkehr von traditionellen papierbasierten Verfahren wider.