07 April 2026, 04:02

Baugewerbe schafft historische Lohnangleichung zwischen Ost und West

Plakat mit zwei Personen vor einem Berg- und Baumhintergrund mit der Aufschrift "Was unser Freihandel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Baugewerbe schafft historische Lohnangleichung zwischen Ost und West

Historischer Moment: Deutschlands Baugewerbe schafft Lohnangleichung zwischen Ost und West

Die deutsche Bauwirtschaft hat einen historischen Meilenstein erreicht: Mit der jüngsten Phase des Tarifvertrags 2024 wurden die Löhne zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern angeglichen. Erstmals gilt nun im gesamten Land der Grundsatz "Ein Land, ein Lohn, ein Gehalt" – gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Damit endet eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung der Beschäftigten in Ostdeutschland.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die Löhne in den ostdeutschen Bundesländern um 5,3 Prozent steigen, während sie im Westen um 3,9 Prozent angehoben werden. Mit dieser Anpassung soll die seit langem bestehende Lohnlücke zwischen den Regionen geschlossen werden.

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Carsten Burckhardt, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft IG BAU, bezeichnete den Schritt als "historischen Meilenstein". Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis zum 31. März 2027 und betrifft rund 920.000 Beschäftigte in der Bauwirtschaft bundesweit – davon allein über 600.000 in Westdeutschland.

Mit Inkrafttreten der dritten Phase des Tarifabschlusses 2024 ist die Angleichung nun vollzogen. Damit findet ein jahrelanger Verhandlungsprozess seinen Abschluss, der auf eine bundesweite Lohnharmonisierung abzielte. Die Reform markiert einen entscheidenden Schritt zur Verringerung der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Ost und West.

Die Lohnangleichung bringt erstmals eine vollständige Entgeltparität im deutschen Baugewerbe. Während die Beschäftigten in den ostdeutschen Ländern prozentual stärker von den Erhöhungen profitieren, gilt die Vereinbarung für fast eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar bis Ende März 2027.

Quelle