Baden-Württemberg stoppt Apothekenstreik am 23. März 2026 – juristische Kehrtwende vor Protesttag
Amelie LangBaden-Württemberg stoppt Apothekenstreik am 23. März 2026 – juristische Kehrtwende vor Protesttag
Geplanter bundesweiter Apothekenstreik am 23. März 2026 in Baden-Württemberg rechtlich angefochten
Ein für den 23. März 2026 geplanter bundesweiter Streik der Apotheken stößt in Baden-Württemberg auf juristische Hürden. Das Sozialministerium des Landes erklärte die Protestaktion für rechtswidrig und zwang die Landesapothekerkammer damit, ihre ursprüngliche Unterstützung zurückzunehmen. Apotheken in der Region haben nun nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, sich an der Aktion zu beteiligen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen.
Der Deutsche Apothekerverband (ABDA) hatte bundesweit alle Apotheken aufgerufen, am 23. März 2026 zu schließen, um gegen anhaltende Probleme mit dem E-Rezept-System sowie eingefrorene Vergütungssätze zu protestieren. ABDA-Präsident Thomas Preis forderte alle Apothekenteams auf, ihre Türen zu schließen – mit Ausnahme der Notdienste – und sich den Demonstrationen in Berlin, Düsseldorf, München und Hannover anzuschließen.
Das Sozialministerium Baden-Württembergs erklärte den Streik jedoch für unzulässig und berief sich dabei auf geltende Arbeitsrechtsbestimmungen. In der Folge zog die Landesapothekerkammer ihre ursprüngliche Aufforderung zum Schließen der Apotheken zurück. Gleichzeitig wies sie ihre Mitglieder darauf hin, dass eine allgemeine Verordnung reduzierte Öffnungszeiten erlaubt – konkret drei Stunden an einem Tag pro Woche –, was auch am Protesttag angewendet werden könnte.
Apotheken, die diese Option wählen, müssen die Kammer elektronisch über ihre geänderten Öffnungszeiten informieren. Wer sich entscheidet, komplett zu schließen, trägt dafür persönlich die rechtliche Verantwortung. Der Verband schlug zudem alternative Protestformen vor, etwa das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder das Abdecken der Regale.
Bisher haben weder andere Landesapothekerkammern noch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände offiziell zum Streik Stellung bezogen.
Der Protest bleibt zwar für den 23. März 2026 angesetzt, doch die Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich nun an die rechtlichen Vorgaben halten. Wer seine Öffnungszeiten verkürzt oder ganz schließt, muss die Meldepflichten einhalten oder die persönliche Haftung akzeptieren. Wie andere Bundesländer auf den Aufruf des ABDA reagieren werden, könnte von den Entwicklungen in Baden-Württemberg abhängen.