24 May 2026, 14:01

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet angeklagt worden war. Der Staat hatte Ermittlungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der schärfere Strafen für Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens vorsieht. Trotz des Siegess zeigte sich der Schriftsteller besorgt, dass normale Bürger unter demselben Gesetz weniger Glück haben könnten.

Die rechtlichen Probleme des Autors begannen vor Jahren mit einem Tweet, der sich gegen Amthor richtete. Anfangs blieb die Äußerung unbeachtet – bis er ein Jahr später die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete. Dies löste eine Überprüfung seines früheren Posts aus, die schließlich zur Anklage führte.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Beleidigung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich behindert“. Der Autor sah den Fall jedoch als Teil eines größeren Problems: Paragraf 188, der härtere Strafen als das allgemeine Beleidigungsrecht vorsieht und eine Verjährungsfrist von fünf Jahren hat. Bereits vor vier Jahren hatte er einen Strafbefehl – 90 Tagessätze – wegen der Beleidigung eines anderen Politikers erhalten.

Die meisten Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, oft ohne dass der Angeklagte jemals vor einem Richter erscheint. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil automatisch rechtskräftig. Der Autor setzt sich nun für eine Reform ein und behauptet, das Gesetz berge die Gefahr, den Unmut gegen Politiker weiter zu schüren, statt sie zu schützen.

Das Verfahren endete zwar zugunsten des Autors, doch bleibt er kritisch gegenüber der Anwendung von Paragraf 188. Da viele Fälle durch Strafbefehle geregelt werden, haben Beschuldigte oft kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Die Erfahrungen des Autors werfen grundsätzliche Fragen auf: über Meinungsfreiheit, rechtliche Fairness und den Umgang mit politischer Kritik in Deutschland.

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